Teilnahmebedingungen für die
Zertifizierung der Ausbildung


Die Teilnahmebedingungen sollen sicherstellen, dass das Ausbildungssiegel TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® nur an Unternehmen vergeben wird, die unsere hohen Qualitätsstandards erfüllen.

Mit der Einhaltung dieser Regeln garantieren wir unseren Auftraggebern, dass sie von einem seriösen und kompetenten Partner begleitet werden und Bewerberinnen und Bewerber, dass sie sich auf die Vertrauenswürdigkeit des Ausbildungssiegels verlassen können.

Das Ausbildungssiegel TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® ist das unabhängige Qualitätssiegel der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA). Es wird an Ausbildungsbetriebe vergeben, die sich in besonderem Maße für die individuelle Förderung ihrer Auszubildenden einsetzen. Dabei berücksichtigen die Unternehmen die Interessen, Ansprüche und Potenziale der Jugendlichen der sogenannten Generation Z.

Die individuelle Förderung von Auszubildenden wird in zertifizierten Unternehmen gewährleistet durch

  • die Konzentration auf die Stärken der Auszubildenden;
  • den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zwischen Auszubildenden und dem Ausbildungspersonal;
  • die konsequente Umsetzung kompetenzorientierter Lernkonzepte;
  • die strukturierte Begleitung von Lernprozessen;
  • die regelmäßige Durchführung von Entwicklungsgesprächen.

Mit dem Ausbildungssiegel können sich Unternehmen als Vorreiter in Sachen Nachwuchsförderung positionieren und sich von anderen Betrieben abheben. Denn sie zeigen damit nicht nur ihr Engagement für die junge Generation, sondern auch ihre hohe Qualität in der Ausbildung.

Am Zertifizierungsverfahren teilnehmen können alle Ausbildungsbetriebe, die

  • in den vergangenen 3 Jahren kontinuierlich ausgebildet haben;
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der Seeschifffahrt und in den freien Berufen ausbilden;
  • ausbildungs- und ggf. praxisintegrierte duale Studiengänge anbieten;
  • mindestens 5 Mitarbeitende je Befragungsgruppe aufweisen können;
  • alle erforderlichen Informationen, Verpflichtungserklärungen und Nachweise zur Ausbildung im Rahmen einer Zulassungsprüfung vorlegen.

Ausgeschlossen von der Zertifizierung sind Bildungsdienstleister, die im Auftrag von Ausbildungsbetrieben lediglich Teile der Ausbildung übernehmen sowie Einrichtungen/Träger schulischer Berufsausbildungen.

Voraussetzungen für Erwerb und Führen des Ausbildungssiegels TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® sind:

  • eine erfolgreiche Zertifizierung durch die Zukunftswerkstatt Ausbildung;
  • die Bereitschaft, kontinuierlich an der Sicherung und Entwicklung der Ausbildungsqualität zu arbeiten;
  • die Einhaltung dieser Zertifizierungsregeln durch den Ausbildungsbetrieb.

2.1 Die Evaluation der Ausbildung findet in Form einer standardisierten Online-Befragung statt.

2.2 Die Zukunftswerkstatt Ausbildung stellt dem Auftraggeber Informationen über den detaillierten Ablauf der Evaluation (nachfolgend „Befragung“ genannt) zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen sorgfältig zu lesen und die darin als verbindlich definierten Prozessabläufe und Vorgaben einzuhalten.

2.3 Die Einhaltung dieser als verbindlich definierten Prozessabläufe und Vorgaben ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren.

2.4 Abweichungen von den als verbindlich definierten Prozessabläufen und Vorgaben bei der Durchführung der Befragungen bedürfen der vorherigen Abstimmung und Genehmigung durch die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA).

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet

  • der Zukunftswerkstatt Ausbildung auf Anforderung alle für die Durchführung der Befragungen erforderlichen Informationen und Daten über die betriebliche Ausbildung und die daran beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen;
  • allen Mitarbeitenden die Teilnahme an der jeweiligen Befragung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht diskriminierungsfrei und unbeeinflusst zu ermöglichen;
  • bei der Vorbereitung und Durchführung der Befragungen konstruktiv mitzuwirken (Beantwortung von Rückfragen, Förderung der Beteiligungsquoten durch interne Kommunikation, Einhaltung von Terminen etc.).

4.1 Grunddaten zur Vorbereitung der Befragungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Vorfeld die Gesamtzahl der zu befragenden Personen nach Befragungsgruppen zu ermitteln. Befragt werden

  • alle Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit;
  • alle haupt- und nebenberuflichen Ausbilderinnen und Ausbilder (Ausbildungsbeauftragte) mit und ohne AdA-Schein, soweit sie regelmäßig in die Ausbildung eingebunden sind;
  • alle übernommenen jungen Fachkräfte, deren Ausbildungsabschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

4.2 Standortübergreifende Erhebungen
In die Erhebungen werden grundsätzlich alle (deutschen) Unternehmensstandorte einbezogen, an denen ausgebildet wird. Sollen nur einzelne Standorte zertifiziert werden, dürfen auch nur diese bei erfolgreicher Zertifizierung mit dem Ausbildungssiegel werben.

4.3 Übermittlung der Grunddaten für die Befragung
Die erforderlichen Angaben zur Größe der jeweiligen Befragungsgruppen pro Standort sind vom Auftraggeber in das Datenformular zur Zertifizierung einzutragen und an die Zukunftswerkstatt Ausbildung zu übermitteln. Das Formular erhält der Auftraggeber unmittelbar nach Auftragserteilung per E-Mail oder kann im Downloadcenter auf der Website des Ausbildungssiegels heruntergeladen werden.

4.4 Art der Erhebung
Die Evaluation wird grundsätzlich als Vollerhebung durchgeführt. In begründeten Einzelfällen und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Auftraggebers kann eine Stichprobenerhebung durchgeführt werden. Die Zusammensetzung der Stichprobe erfolgt in Abstimmung mit der Zukunftswerkstatt Ausbildung.

4.5 Sicherung der Ergebnisqualität
Um eine hohe statistische Aussagekraft der Befragungsergebnisse zu gewährleisten, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eine Mindestanzahl von Personen, die die Merkmale der Grundgesamtheit der jeweiligen Befragungsgruppe repräsentieren, an den Befragungen teilnimmt. Das Erreichen dieser Mindestbeteiligung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung. Die Zukunftswerkstatt Ausbildung gewährleistet ein kontinuierliches Statusmonitoring und teilt dem Auftraggeber unaufgefordert in regelmäßigen Abständen die aktuellen Beteiligungszahlen mit.

4.6 Berechnung der Mindestbeteiligung
Auf der Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben zur Größe der jeweiligen Befragungsgruppen ermittelt die Zukunftswerkstatt Ausbildung unter Berücksichtigung statistischer Gütekriterien und einer wissenschaftlichen Stichprobenberechnung die erforderliche Mindestteilnahmequote je Befragungsgruppe und teilt diese dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Befragungen mit.

4.7 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl entscheidet die Zukunftswerkstatt Ausbildung im Einzelfall nach Ermessen über die Zulassung zur Zertifizierung. Die Erbringung der übrigen vertraglichen Leistungen bleibt davon unberührt. Sie berechtigt den Auftraggeber nicht zur Minderung des Preises.

5.1 Interne Kommunikation
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Befragung im Unternehmen rechtzeitig und ohne Beeinflussung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angekündigt wird (s. Punkt 5.6). Insbesondere verzichtet der Auftraggeber in der Kommunikation mit den Befragungsgruppen auf Hinweise, dass eine Auszeichnung als TOP NACHWUCHSFÖRDERER dem Unternehmen in der Außendarstellung oder bei der Suche nach neuen Auszubildenden helfen würde. Ein Hinweis auf die qualitätsentwickelnde Zielsetzung der Ausbildungszertifizierung ist hingegen zulässig.

5.2 Zugang zur Befragung
Der Auftraggeber erhält von der Zukunftswerkstatt Ausbildung vor Beginn der Befragung Zugangslinks (mit Passwörtern) zu den Fragebögen der jeweiligen Befragungsgruppe. Die interne Projektleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten allen potentiellen Befragungsteilnehmenden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

5.3 Dauer der Befragungen
Für die Beantwortung der Fragebögen steht zunächst ein Zeitraum von zwei bis maximal drei Wochen zur Verfügung. Verlängerungen des Befragungszeitraums über drei Wochen hinaus sind nach Absprache und Genehmigung durch die Zukunftswerkstatt Ausbildung möglich.

5.4 Freiwilligkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers freiwillig. Niemand darf gegen seinen Willen zur Teilnahme an der Befragung gezwungen werden. Mitarbeitenden, die nicht an der Befragung teilnehmen wollen oder nicht teilgenommen haben, dürfen keine Nachteile auferlegt, angedroht oder in Aussicht gestellt werden.

5.5 Anonymität der Befragung
Die Befragung muss zwingend anonym durchgeführt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine anonyme Teilnahme der Mitarbeitenden an der Befragung zu ermöglichen, d.h. es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die eingeladenen Mitarbeitenden die Fragebögen bei einer Online-Befragung anonym ausfüllen können.

5.6 Verbot der Einflussnahme
Die interne Ankündigung der Befragung, das Einladungsschreiben mit den Zugangslinks sowie die gesamte Unternehmenskommunikation dürfen keine Aufforderungen, Anweisungen, Drohungen oder sonstige Äußerungen enthalten, die die Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinflussen könnten. Die Verwendung von ZWA-eigenen Mustervorlagen für die Unternehmenskommunikation bedarf keiner vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die ZWA behält sich jedoch das Recht vor, Unterlagen jederzeit nachträglich zur Prüfung anzufordern.

5.7 Verbot der Einsichtnahme und Offenlegung
Vertreter*innen des Auftraggebers, insbesondere die Projektleitung, leitende Angestellte und andere Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen dürfen zu keinem Zeitpunkt Einsicht in die ausgefüllten Fragebögen nehmen. Die Mitarbeitenden dürfen auch nicht aufgefordert oder unter Druck gesetzt werden, ihre Antworten im Fragebogen zu offenbaren.

5.8 Sicherstellung der Durchführungsbestimmungen
Der Auftraggeber hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die vorstehenden Regelungen bei der Durchführung der Erhebung jederzeit eingehalten und nicht durch Sonderregelungen umgangen werden.

6.1 Leistungsvorbehalt Teilnahmequote

Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung ist, dass der Auftraggeber die geforderte Mindestanzahl an bearbeiteten Fragebögen pro Befragungsgruppe erreicht (siehe Punkt 4.6 und 4.7).

6.2 Auswertung der Fragebögen

Die statistische Auswertung der Fragebögen basiert auf einer 5-stufigen Skala (Likert-Skala) mit Zustimmungswerten von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“. Die Punktwerte der einzelnen Items der Skala werden addiert und ergeben den Gesamtpunktwert der Zertifizierung.

Die Zertifizierung ist bestanden, wenn die von der Zukunftswerkstatt Ausbildung festgelegte Mindestpunktzahl erreicht wird. Die Mindestpunktzahl entspricht einem Mittelwert von 3,5 Punkten. Dieser Mittelwert darf von den Befragungsgruppen der Auszubildenden und des Ausbildungspersonals nicht unterschritten und durch einen besseren Punktwert der Befragungsgruppe der jungen Fachkräfte rechnerisch ausgeglichen werden..

6.3 Prädikate der Zertifizierung

Das Ausbildungssiegel wird nur mit den Prädikaten „gut“ und „sehr gut“ verliehen. Für herausragende Ergebnisse ab dem Mittelwert 4,5 wird die Sonderauszeichnung „herausragender Leuchtturm“ verliehen.

7.1 Ein Rechtsanspruch des teilnehmenden Auftraggebers auf eine Zertifizierung besteht nicht.

7.2 Die Auswertung der Befragungsergebnisse und die Vergabe des Ausbildungssiegels TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® liegen ausschließlich im Ermessen der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) und basieren auf der von der ZWA entwickelten Auswertungsmethodik.

7.3 Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertungsmethodik, der Bewertungsergebnisse und der Zertifizierung ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ergebnisse von Einzelpersonen vorsätzlich verfälscht wurden und der Auftraggeber im Übrigen die Voraussetzungen für die Auszeichnung erfüllt.

9.1 Die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) ist berechtigt, den Auftraggeber von der Teilnahme am Zertifizierungsverfahren auszuschließen und die Zertifizierung zu widerrufen, wenn der Auftraggeber oder seine Mitarbeitenden gegen die „Regeln für die Zertifizierung zum TOP-NACHWUCHSFÖRDERER®“ verstoßen.