Kommunikationsregeln für
TOP-NACHWUCHSFÖRDERER®


Unsere Kommunikationsregeln klären den Umgang mit den Nutzungsrechten der Marke TOP-NACHWUCHSFÖRDERER ®. Damit soll eine Irreführung von Bewerberinnen und Bewerbern und eine unlautere Werbung mit den Ergebnissen der Zertifizierung verhindert werden.

1.1 Jeder Auftraggeber, der das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erhält von der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) ein Zertifikat, das 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist. Der Auftraggeber hat in seiner Außendarstellung stets auf die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung hinzuweisen.

1.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung von der Zukunftswerkstatt Ausbildung als TOP NACHWUCHSFÖRDERER® bezeichnet werden darf.

1.3 Die erfolgreiche Zertifizierung eines Auftraggebers kann von der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) in verschiedenen Medien veröffentlicht werden, z.B. im Internet, in sozialen Medien, auf Messen, bei Veranstaltungen, in Printmedien, im Fernsehen oder im Radio. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Beispielen guter Ausbildungspraxis des Auftraggebers, z.B. in Form von Videos, Fotos oder Textdarstellungen.

2.1 Auftraggeber, die von der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) zertifiziert wurden, wird die Lizenz eingeräumt, das Logo TOP-NACHWUCHSFÖRDERER in den nachfolgend dargestellten Formen zu verwenden:









2.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei dem Logo TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® um eine geschützte Marke der Zukunftswerkstatt Ausbildung – Dorothea Piening & Dieter Sicking GbR handelt.

2.3 Die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) gestattet dem Lizenznehmer die zeitlich befristete Nutzung des Logos TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® in der oben dargestellten Form für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Zertifizierung.

2.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, das zeitlich befristete Nutzungsrecht an der Marke aktiv auszuüben, z. B. durch Veröffentlichung des Ausbildungssiegels und des Zertifizierungsstempels auf der Karrierewebsite, in Ausbildungsbroschüren und sonstigen Drucksachen, auf Werbemitteln (z.B. anlässlich von Ausbildungs- und Jobmessen), in Pressemitteilungen, in der Unternehmenswerbung, in Briefen, E-Mails und sonstigen Kommunikationsvorlagen des Auftraggebers im Rahmen der Kommunikation mit Bewerbern.

2.5 Das Logo darf nur für zertifizierte Standorte oder Niederlassungen des Lizenznehmers verwendet werden. Auch darf es nicht in einer Weise verwendet werden, die den Eindruck erweckt, dass mit dem zertifizierten Auftraggeber verbundene Unternehmen, z. B. Tochter-, Schwester- oder Mutterunternehmen des Auftraggebers, ebenfalls als TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® zertifiziert sind.

2.6 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Ausbildungssiegel und den Zertifizierungsstempel zu bearbeiten und/oder in bearbeiteter Form zu verwenden. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, Siegel und Stempel in Art, Umfang, Größe, Farbe, Sprache und Proportionen zu verändern, mit anderen Elementen zu verbinden oder Bestandteile wegzulassen. Der Lizenznehmer ist auch nicht berechtigt, das Logo TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® im eigenen Namen als Marke oder sonstiges gewerbliches Schutzrecht anzumelden.

2.7 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Marke sowie die Werbung mit der Marke nach Ablauf von 3 Jahren unverzüglich einzustellen, wenn keine Rezertifizierung durch die Zukunftswerkstatt Ausbildung erfolgt oder die Nutzungsrechte aus anderen Gründen vorzeitig widerrufen werden.

3.1 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen ist die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) berechtigt, dem Kunden die Gestattung zu widerrufen und die künftige Nutzung des „TOP-NACHWUCHSFÖRDERER®-Logos zu untersagen.

3.2 Das Nutzungsrecht erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer die Ausbildung aufgibt oder ganz oder teilweise durch Dritte durchführen lässt (Outsourcing der Ausbildung). Das Recht der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA), die Lizenz in diesen Fällen außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

3.3 Die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Lizenznehmer Handlungen vornimmt, die geeignet sind, das Ansehen der ZWA oder der Marke TOP-NACHWUCHSFÖRDERER® zu schädigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Lizenznehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren sowie die zugesicherten Qualitätsstandards in wesentlichen Bereichen nachweislich nicht mehr erfüllt oder trotz Abmahnung weiterhin oder wiederholt gegen wesentliche Lizenzbedingungen verstößt.

3.4 Die Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) übernimmt keine Gewähr für den Bestand der Wort-/Bildmarke und ist nicht zur Aufrechterhaltung der Wort-/Bildmarke verpflichtet. Der Zukunftswerkstatt Ausbildung (ZWA) steht es frei, die Wort-/Bildmarke zu ändern (Form, Gestalt und Farbe oder den Wortlaut) oder durch eine neue Marke zu ersetzen.

4.1 Eine Haftung der Zukunftswerkstatt Ausbildung für den Fall, dass durch die Verwendung der Wort-/Bildmarke Rechte Dritter verletzt werden, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der Zukunftswerkstatt Ausbildung beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darunter sind solche Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Wird der Lizenznehmer von einem Dritten wegen der Benutzung der Wort-/Bildmarke in Anspruch genommen, so hat er die Zukunftswerkstatt Ausbildung unverzüglich zu unterrichten.

4.2 Sofern eine weitere befristete Nutzung der Wort-/Bildmarke über die ersten drei Jahre hinaus beabsichtigt ist, muss eine erneute Begutachtung (Rezertifizierung) erfolgen. Bei erfolgreicher Rezertifizierung erhält der Auftraggeber eine neue Zertifizierungsurkunde, ein neues Ausbildungssiegel sowie den Ausbildungsstempel für weitere 3 Jahre.